2020


Religionsvertreter: Menschenrechte ohne Religion kaum denkbar

"An den Religionen wird man nicht vorbeikommen, wenn es um die Etablierung der Menschenrechte geht. Auf der anderen Seite sind die Religionen auch verpflichtet, sich aktiv in den Menschenrechtsdiskurs einzubringen. An der Diskussion nahmen der katholische Militärbischof Werner Freistetter, der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka, der Wiener Oberrabbiner Jaron Engelmayer, Mohamed-Bassam Kabbani von der Islamischen Glaubensgemeinschaft und die Wiener Sozialethikerin Ingeborg Gabriel teil. Moderiert wurde die Diskussion vom Wiener Kirchen- und Religionsrechtler Prof. Andreas Kowatsch." aus dem Beitrag von kathpress unter dem angegebenen Link (19.11.2020).


Prof. Dr. P. Stephan Haering OSB verstorben

Die Mitglieder des Instituts für Kirchenrecht und Religionsrecht trauern um Prof. Dr. P. Stephan Haering OSB, der am 18. November 2020 völlig überraschend im Alter von 61 Jahren verstorben ist. Prof. Haering war seit 2001 Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht, insbesondere Verwaltungsrecht sowie Kirchliche Rechtsgeschichte, am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Bernhard Haering, so sein bürgerlicher Name, trat 1978 nach dem Abitur am Gymnasium der Benediktinerabtei Metten in den dortigen Konvent ein. Nach dem Theologiestudium in Salzburg empfing P. Stephan 1984 die Priesterweihe. 1987 promovierte er in Salzburg, danach studierte er Geschichte, Germanistik sowie Kirchenrecht in München. 1996 habilitierte er sich in München. Von 1997 bis 2001 war er Professor für Kirchenrecht an der Universität Würzburg bevor er als Professor nach München zurückkehrte. Prof. Haering war ein renommierter Kanonist, der weit über Deutschland hinaus Bekanntheit genoss. Er war Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift „Archiv für katholisches Kirchenrecht“ und Mitherausgeber des „Handbuchs des katholischen Kirchenrechts“. Bei der Deutschen Bischofskonferenz wirkte er als Berater der Glaubenskommission sowie Mitglied der Arbeitsgruppe Kirchenrecht. 2005 wurde er von Papst Benedikt XVI. zum Mitarbeiter des Sondersekretariats für die XI. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode berufen. P. Stephan war nicht nur ein herausragender Wissenschaftler, sondern auch ein geschätzter Priester und Seelsorger. Seine liebenswürdige und bescheidene Art trugen zu seiner großen Beliebtheit bei. Das Requiem und die Beisetzung finden am 23. November 2020 in der Klosterkirche der Abtei Metten statt.


Institutsforum mit der Studierendenvertretung

Am 18.11.2020 fand ein Institutsforum mit der Studierendenvertretung digital statt. Wir danken für das Feedback zur Lehre und freuen uns, Ihre Rückmeldungen direkt und persönlich über kirchenrecht@univie.ac.at zu erhalten. Besonders freut es uns über Themen zu hören, die sie wissenschaftlich interessieren und wir in Zukunft auch in den Seminaren einbinden können.


Online-Podiumsdiskussion

Am Mittwoch, 18. November 2020, 18:30 bis 20:00 Uhr, findet im Rahmen des des Seminars „Menschenwürde und Menschenrechte im Kontext religiöser Traditionen und rechtlicher Ordnungen“ der Institute für Theologische Ethik, für Islamisch-Theologische Studien, für Judaistik und für Kirchenrecht und Religionsrecht eine Online-Podiumsdiskussion zum Thema „Menschenwürde – Menschenrechte – Religionen: Die Religionsgemeinschaften als Vorkämpfer und Herausgeforderte“ statt. Es diskutieren: Jaron Engelmayer (Oberrabbiner der Isrealitischen Kultusgemeinde Wien), Werner Freistetter (katholischer Militärbischof), Michael Chalupka (Bischof der Evangelischen Kirche A. B. in Österreich), Mohamed-Bassam Kabbani (Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich) und Ingeborg Gabriel (em. Prof. für Sozialethik, Wien, und zweimalige Sonderbeauftragte der OSZE). Die Diskussionsleitung hat Andreas Kowatsch, Prof. für Kirchenrecht und Religionsrecht, Wien.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme unter dem Zugangslink: https://eu.bbcollab.com/guest/4d45a21ee9b141f393eff41ba32f1223!


Univ.-Prof. Andreas Kowatsch verteidigt Corona-Ausnahme für Gottesdienste

Eigenverantwortliche Normierung religiöser Angelegenheiten steht im Zentrum der Trennung von Staat und Religion und bewahrt den säkularen Staat davor, religiös tätig zu werden.“

Andreas Kowatsch im Beitrag „Religionsrechts-Experte verteidigt Corona-Ausnahme für Gottesdienste“ bei Kathpress.

© Andreas Kowatsch


Keine Verschärfung des Kirchenrechts

"Aktive Sterbehilfe und assistierter Suizid bleiben für den Vatikan ethisch verboten, wie er am Dienstag in einem Papier bekräftigte. Der Empfang von Beichte und Krankensalbung solle demnach für Menschen, die um aktive Sterbehilfe oder Suizidbeihilfe bitten, nicht möglich sein." (Aus dem Beitrag)

Andreas Kowatsch im Beitrag "Vatikan: Bei Sterbehilfe keine Sakramente" im ORF.



© Andreas Kowatsch


Wie der Papst „unfehlbar“ wurde

„Nicht jede Äußerung „unfehlbar“ - Die Glaubensgemeinschaft werde sich ihres eigenen Glaubens bewusst, sagte Kowatsch. Und der Papst habe die Vollmacht dies dann auch auszudrücken, „wenn er sich explizit auf diese Vollmacht beruft“. Doch: „bei Weitem nicht jede Äußerung des Papstes ist mit dem Anspruch, den Glauben in einer endgültigen Weise vorzutragen, verknüpft.“


Andreas Kowatsch im Beitrag "Wie der Papst „unfehlbar“ wurde" im ORF.


Gastvortrag von Pater Dr. Rafael Rieger OFM

Gottes Richter? Die römische Glaubenskongregation als Gericht für besonders schwere Straftaten

„Jeder Anzeige, jedem Verdachtsfall muss zunächst vor Ort sorgfältig nachgegangen werden. Der Ordinarius muss hierzu in der Regel eine kanonische Voruntersuchung durchführen lassen. Können dadurch die Vorwürfe nicht völlig ausgeräumt werden, muss bei delicta-graviora-Fällen unmittelbar die Glaubenskongregation informiert werden“ (P. Dr. Rafael Rieger OFM im Vortrag).

Das Seminar „Falsch verstandene Barmherzigkeit? Sinn und Grenzen des kirchlichen Sanktionsrechts“ von Prof. Dr. Dr. Andreas Kowatsch hat die Thematik des Vortrags vertieft.