Nachlese zur Vermögensrechtstagung im Mai 2021

Seit letztem Sommer plante das Team unseres Instituts eine kirchenrechtliche Tagung, welche eigentlich als Präsenzveranstaltung konzipiert war, aufgrund der Corona-Lage dann aber kurzfristig als Online-Veranstaltung realisiert werden musste. Um Geld, Moral und Recht sollte es gehen, das konkrete Thema war bald gefunden, die kirchliche Vermögensverwaltung sollte auf den Prüfstand gestellt werden. 

 

Dankesworte von Prof. Andreas Kowatsch am Ende der Tagung

Nach einer kurzen Begrüßung aller TeilnehmerInnen bot am ersten Konferenztag, 3. Mai 2021, Prof. Szabolcs Anzelm Szuromi O.Praem von der Katholischen Péter Pázmány Universität in Budapest einen rechtsgeschichtlichen Überblick, der in großen Linien die Entwicklung des kirchlichen Vermögens in der alten Kirche, das Werden des Normensystems im Mittelalter bis zur Gegenwart nachzeichnete und sich insbesondere mit den Fragen eines Rechts im Blick auf das kirchliche Eigentum befasste.

Der emeritierte Münchner Professor Helmut PREE bezog sich in seinen Ausführungen auf das Amt des Diözesanökonomen im Kirchenrecht. In einem ersten Teil  befasste er sich mit dem Ökonomen als Träger eines kirchlichen Amtes und bezog sich dabei auf das geltende Recht im Blick auf persönliche Eignung, Amtserwerb und Amtsverlust sowie auf die kirchenrechtliche Charakteristik des Amtes. Im zweiten Teil bot Pree einen Überblick über diverse Beziehungsebenen des Ökonomen mit anderen leitenden Amtsträgern und Gremien in den Diözesen und beleuchtete dabei insbesondere das Verhältnis der Beziehungen des Bischofs zum Vermögensverwaltungsrat und zum Ökonomen, das Verhältnis vom Ökonomen zum Vermögensverwaltungsrat sowie das Verhältnis zwischen Ökonom und Generalvikar.

Prof. Andreas KOWATSCH versuchte Antworten zu geben im Blick auf die Situation des Weltpriesters im kirchlichen wie im staatlichen Recht im Blick auf den angemessenen Unterhalt, die honesta sustentatio. Dabei führte er Beispiele aus der österreichischen Rechtspraxis an, diskutierte zuerst in einem ersten Teil die kanonische Normierung der Versorgung der Weltpriester im Blick auf das geltende Kirchenrecht und betonte die Unterscheidung von Sustentatio und Remuneratio, wobei er festhielt, dass der Unterhalt in der Remuneration aufgehen würde ohne seinen Charakter als Alimentation zu verlieren. Im zweiten Teil wurde die Klerikerversorgung in den Besoldungsordnungen der österreichischen Diözesen vertieft, während dann im dritten Teil ausgewählten Fragen des Priesterunterhalts, die das staatliche Recht im Blick auf den Priester als Arbeitnehmer betreffen, sowie weiteren sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen, nachgegangen.

Der Finanzkammerdirektor und Ökonom der Diözese Innsbruck, Dr. Rainer KIRCHMAIR, bezog sich in seinen Ausführungen auf die aktuelle Problematik der Auswirkungen der Coronakrise auf die kirchliche Vermögensverwaltung und legte den Umgang der Gremien der Diözese Innsbruck mit den unmittelbaren Auswirkungen dar. Neben der Einrichtung eines Krisenteams ab März 2020, der Aufstellung der Strukturen zur Beantragung von staatlichen Unterstützungsleistungen, den starken finanziellen Einbußen bei den pfarrlichen Rechtsträgern sowie einem Update im Blick auf die Budgetierung formulierte Kirchmair Ableitungen für das Handeln der Kirche im Blick auf die Compliance und Haushaltspläne sowie ein krisenhaftes Wirtschaften im kirchlichen Bereich.

Am Dienstag, 4. Mai 2021 referierte der geschäftsführende Caritasdirektor der Erzdiözese Wien, Mag. Alexander BODMANN zum Thema des Umgangs der Kirche und ihrer sozialen Einrichtungen mit dem anvertrauten Geld durch Spenden.  Nach einem sehr interessanten Überblick über die Zahlen und das Wirken der Caritas vertiefte Bodmann die Frage nach der Mittelverwendung und der Spendenherkunft sowie dem Spendenverhalten der ÖstereicherInnen, bevor er sich detailliert den Fragen einer Zustiftung sowie verschiedenen Zusttiftungsmöglichkeiten und der konkreten Spendenverwendung widmete. Abschließend vertiefte Bodmann Fragen nach der steuerlichen Spendenabsetzbarkeit, den Veranlagungsrichtlinien sowie den CI-Managementstandarts, wobei das Spendenmanagement der Caritas sehr transparent und nachvollziehbar gehalten wird.

Direktor Günter BERGAUER, vom mit der Kirche seit 1953 verbundenen Bankhaus Schelhammer & Schattera in Wien, vertiefte hingegen Fragen der Investition des kirchlichen Vermögens und den Grundlagen für eine ethische Anlegung. Als kirchlich denkendes Bankhaus stellte man sich immer schon den Fragen ethisch-nachhaltiger Kapitalanlagen, Bergauer zeichnete in seinen Ausführungen den ethisch-nachhaltigen Selektionsprozess nach, vertiefte Ausschlusskriterien, Fragen des Risikomanagements und eines nachhaltigen Investments kirchlichen Vermögens. All dies habe auch Implikationen auf Menschen- und Arbeitsrechte, den Klimaschutz sowie den Unternehmensdialog mit Verantwortung gerade auch bei Kooperationen und Netzwerken.

Am Nachmittag stellte sich Martin VAN OERS den Fragen der Transformationen in den Ordensgemeinschaften und damit oft schmerzhaft verbundenen Fragestellungen des Umgangs mit dem kirchlichen Vermögen bei Auflösungen von Ordensgemeinschaften. Eine Analyse der Transformationen der letzten Jahre postuliert einen Ordnungsrahmen und eine Sicherstellung der Einhaltung von Governance & Compliance im Blick auf Vermögensrichtlinien. Mögliche Finanzierungsmodelle sowie Grundlagen für Entscheidungen aufgrund kirchenrechtlicher Normierung wurden für eine mögliche Vermögensverwaltung vorgelegt, eingefordert wurde eine Sichtweise der Wirtschaft als Werkzeug im Rahmen klösterlicher Sendung, die strenge Zweckgebundenheit von Vermögen, die zeitgemäße Vermögensverwaltung durch einen charismatischen Managementstil, die transparent und professionell erfolgen sollte.

Den die Tagung abschließenden Fragenkomplex zum Thema Controlling in der Kirche wurde in zwei Vorträgen nachgegangen. Diözesanvisitator Msgr. Dr. Gerhard HÖRTING bezog sich dabei in seinen Ausführungen auf das pfarrliche Vermögen, Frau Mag.a Rita KUPKA-BAIER auf den Bereich des diözesanen und überdiözesanen Vermögens. Die Verantwortung im Blick auf das pfarrliche Vermögen bräuchte eine zeitnahe, kontinuierliche, effiziente inhaltliche Kontrolle, wobei, wie am Beispiel der Diözese Graz-Seckau zu sehen ist, eine Veränderung im Blick auf Bewusstsein, Haltung, Effektivität und Konsequenz bei der wirtschaftlichen Ordnung von Pfarren gefordert sei. Aus der Erfahrung für die Erzdiözese Wien ging Kupka Baier zuerst der Frage nach, wie denn Missbrauch an Vermögenswerten entstehe, um folglich aus ihrer Erfahrung im Bereich der Kontrollstelle der Erzdiözese Wien Eckpfeiler eines möglichen Sicherheitssystems aufzuweisen, die von klareren Hierarchien, über die Anwendung des Vier Augen-Prinzips bis zur Budgetierung und Berichtspflicht sowie Jahresrechnung geht.

Gedankt werden soll hier noch mit einem herzlichen Vergelt´s Gott den Sponsoren der Veranstaltung, dem Versicherungsmakler Pro Secura in Deutschland, den Diözesen Graz-Seckau, Feldkirch und Linz sowie den Stiften Klosterneuburg, Melk, Göttweig und Admont sowie den Ordensgemeinschaften in Österreich für ihre großzügige Unterstützungsleistung!

Die einzelnen Vorträge wurden jeweils durch wissenschaftliche Mitarbeiter des Instituts anmoderiert und die Fragen in interessanten Diskussionen gebündelt an die Referenten herangetragen.

Abschließend bleibt festzuhalten: Die Tagung hatte in vielen Facetten des Themas gezeigt, dass die Frage des verantwortlichen und transparenten Umgangs mit dem ererbten Vermögen für die Kirche auch in der Zukunft eine Frage der Glaubwürdigkeit ist, und dass es oftmals einen Konnex zwischen Machtmissbrauch, Missbrauch und einer schleichenden Fehlverwaltung des Ererbten gibt, dem verantwortungsvoll entgegengewirkt werden muss.

(20. Mai 2021  Dr. Harald Tripp)